CLEARINGSTELLE

Als durch das Betriebsrentengesetz der Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung eingeführt wurde, haben wir erkannt, dass es vorteilhaft ist, bei einem Wechsel des Arbeitgebers bestehende Vorsorgeverträge weiterführen zu können.

Dies könnte jedoch mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand für den neuen Arbeitgeber verbunden sein. Eine Clearing Stelle, die solche Verträge verwaltet, ist für alle Beteiligten eine hilfreiche Einrichtung. Mit dem Finanzministerium und der Aufsichtsbehörde wurden die relevanten Fragen geklärt. Bereits 2004, bevor noch das Recht auf Portabilität eingeführt wurde, hat die Clearing Stelle ihre Tätigkeit aufgenommen.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Übernahme von bestehenden Vorsorgeverträgen und deren Weiterführung bei dem neuen Arbeitgeber, ist auch die Frage, ob und ggfls. welche Risiken damit verbunden sein könnten. Wird ein solcher Vertrag der Clearing Stelle zur Verwaltung übergeben, nimmt die TREU-Kommerz GmbH eine entsprechende Prüfung vor.

Durch die richtige Gestaltung der Umwandlungsvereinbarung können so Risiken vermieden werden.